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Osteopathie in der Praxis in Borna
February 10, 2026
News
Osteopathie in der Praxis in Borna

Osteopathie ist eine ganzheitliche medizinische Behandlungsmethode, die den Menschen in seiner Gesamtheit betrachtet – Körper, Geist und Seele. Sie basiert auf der Erkenntnis, dass alle Strukturen und Funktionen im Körper miteinander verbunden sind und sich gegenseitig beeinflussen. Ziel der osteopathischen Behandlung ist es, Blockaden, Spannungen und Bewegungseinschränkungen im Gewebe aufzuspüren und manuell zu lösen, um die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren und das natürliche Gleichgewicht wiederherzustellen.

Wie funktioniert Osteopathie?

Osteopath*innen arbeiten ausschließlich mit den Händen. Durch feinfühliges Tasten (Palpation) werden Funktionsstörungen in Muskeln, Gelenken, Faszien, Organen oder im Nervensystem erkannt und gezielt behandelt. Dabei unterscheidet man in der Osteopathie drei große Bereiche:

  • Parietale Osteopathie – Behandlung des Bewegungsapparates (z. B. bei Rückenschmerzen, Gelenkbeschwerden)
  • Viszerale Osteopathie – Behandlung innerer Organe und deren umgebender Strukturen
  • Kraniosakrale Osteopathie – Behandlung des Schädels, der Wirbelsäule und des Nervensystems

Für wen ist Osteopathie geeignet?

Osteopathie kann bei Menschen jeden Alters angewendet werden – von Säuglingen bis zu Senior*innen. Sie wird häufig begleitend oder unterstützend eingesetzt, zum Beispiel bei:

  • Rückenschmerzen und Verspannungen
  • Kopfschmerzen und Migräne
  • Verdauungsbeschwerden
  • Atemwegserkrankungen
  • Kieferproblemen (CMD)
  • Schwangerschaftsbeschwerden
  • Entwicklungsstörungen bei Kindern

Wichtig zu wissen

Die Osteopathie ist eine ergänzende Therapieform und ersetzt nicht die schulmedizinische Diagnostik oder Behandlung. In vielen Fällen kann sie jedoch sinnvoll mit anderen medizinischen Maßnahmen kombiniert werden, um eine nachhaltige Besserung zu erzielen.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erkennen den Nutzen osteopathischer Behandlungen und beteiligen sich an den Kosten – allerdings unterschiedlich je nach Kasse und Tarif.

Gesetzliche Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Behandlung erfolgt durch eine/n qualifizierte/n Osteopath/in, der/die Mitglied in einem anerkannten Berufsverband ist oder über eine entsprechende Ausbildung verfügt.
  • Ein ärztliches Rezept oder eine formlose ärztliche Bescheinigung liegt vor, aus der hervorgeht, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch sinnvoll ist (dies wird von den meisten Kassen verlangt).
  • Die Anzahl und Höhe der erstatteten Behandlungen ist begrenzt – häufig werden z. B. 3 bis 6 Sitzungen pro Jahr anteilig bezuschusst (je nach Kasse z. B. mit 30 bis 60 Euro pro Sitzung).

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob und in welchem Umfang Osteopathie erstattet wird und welche Nachweise erforderlich sind.

Private Krankenversicherungen

Private Krankenkassen oder private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen oft vollständig oder anteilig – abhängig von Ihrem Vertrag. Bitte klären Sie auch hier die Details im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.

Kosten & Abrechnung

Die osteopathische Behandlung wird in unserer Praxis auf Selbstzahlerbasis abgerechnet. Die Kosten gestalten sich wie folgt:

  • Ersttermin (ca. 60 Minuten): 90 €
  • Folgetermine (je nach Behandlungsdauer): auf Anfrage

Sie erhalten im Anschluss eine detaillierte Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.



Hier eine Übersicht der gängigsten Krankenkassen und deren Erstattung:

1. AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse)
  • Erstattung: In der Regel bis zu 80 % der Kosten, maximal jedoch 40 € pro Sitzung.
  • Voraussetzungen: Eine ärztliche Verordnung für Osteopathie ist oft erforderlich. Häufig sind nur bestimmte Behandlungen oder Ärzte anerkannt.

2. Techniker Krankenkasse (TK)
  • Erstattung: Bis zu 80 % der Kosten, maximal 120 € pro Jahr (max. 6 Sitzungen).
  • Voraussetzungen: Osteopathie muss von einem Arzt verordnet werden, und der Therapeut muss eine Zulassung nach bestimmten Qualitätskriterien haben.

3. Barmer GEK
  • Erstattung: Bis zu 80 % der Kosten, maximal 120 € pro Jahr (6 Sitzungen).
  • Voraussetzungen: Eine ärztliche Verordnung und die Osteopathie-Behandlung muss von einem zertifizierten Therapeuten durchgeführt werden.

4. BKK (Betriebliche Krankenkassen)
  • Erstattung: In der Regel 80 % der Kosten bis zu 150 € pro Jahr.
  • Voraussetzungen: Es muss eine ärztliche Verordnung vorliegen und der Therapeut muss in der Liste der anerkannten Osteopathen der Kasse geführt sein.

5. DAK-Gesundheit
  • Erstattung: Bis zu 80 % der Kosten, maximal 120 € pro Jahr (max. 6 Sitzungen).
  • Voraussetzungen: Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich. Außerdem müssen die Therapeuten eine Zulassung haben.

6. Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • Erstattung: Bis zu 80 % der Kosten, maximal 120 € pro Jahr.
  • Voraussetzungen: Ärztliche Verordnung erforderlich und der Therapeut muss anerkannt sein.

7. HEK (Hamburger Ersatzkasse)
  • Erstattung: Bis zu 80 % der Kosten, maximal 150 € pro Jahr.
  • Voraussetzungen: Eine ärztliche Verordnung ist notwendig. Osteopathen müssen bestimmte Qualifikationen erfüllen.

8. IKK classic
  • Erstattung: Bis zu 100 % der Kosten, maximal jedoch 120 € pro Jahr.
  • Voraussetzungen: Eine ärztliche Verordnung und der Osteopath muss zertifiziert sein.

9. AOK Bayern
  • Erstattung: Bis zu 80 % der Kosten, maximal 120 € pro Jahr (meist 6 Sitzungen).
  • Voraussetzungen: Erforderlich ist eine ärztliche Verordnung und die Behandlung muss von einem anerkannten Osteopathen durchgeführt werden.

10. Signal Iduna
  • Erstattung: Bis zu 80 % der Kosten, maximal 120 € pro Jahr.
  • Voraussetzungen: Eine ärztliche Verordnung ist oft notwendig.

11. Gmünder Ersatzkasse (GEK)
  • Erstattung: Bis zu 80 % der Kosten, maximal 120 € pro Jahr.
  • Voraussetzungen: Es muss eine ärztliche Verordnung vorliegen und die Therapeuten müssen anerkannt sein.

12. Volkswohl Bund
  • Erstattung: In der Regel 80 % der Kosten, maximal 120 € pro Jahr.
  • Voraussetzungen: Eine ärztliche Verordnung und Anerkennung des Osteopathen durch die Kasse sind erforderlich.

Hinweise:
  • Die Anzahl der Sitzungen und der maximale Betrag, den die Kasse übernimmt, variiert stark.
  • Manche Kassen haben auch spezielle Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden, die Osteopathie in vollem Umfang abdecken.

Ausführende Therapeuthen in Borna: Chris Schneider Constanze Forster

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